Amtliche Leistungen

HAUPTUNTERSUCHUNG

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HU-Plakette fällig?

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Wir führen die Haupt­untersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive Abgas­untersuchung (AU) für Ihr Fahrzeug durch. Die HU-Plakette gibt’s dann nach bestandener Prüfung direkt bei uns.

Foto GTÜ – 2024

Fristen für die Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung ist alle 24 Monate (zwei Jahre) erforderlich. Bei Pkw nach der ersten Kfz-Zulassung ist die Hauptuntersuchung erst nach 36 Monaten (drei Jahren) fällig. Gut zu wissen: Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten die gleichen Fristen.

Seit dem 01.07.2012 wird die Hauptuntersuchung bundesweit nicht mehr zurückdatiert, wenn die HU-Frist zur Vorführung überzogen wurde. Daher erhalten diese Fahrzeuge – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate).


HU-Plakette abgelaufen?

Was passiert, wenn Sie eine abgelaufene HU-Plakette haben? Bei Überziehen der Frist zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate sieht der Gesetzgeber eine vertiefte Hauptuntersuchung vor, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Der Aufschlag beträgt derzeit 20 %.

Es ist außerdem eine Ordnungswidrigkeit, wenn der auf der Plakette angezeigte Monat verstrichen ist. Wird das bei einer Verkehrskontrolle entdeckt, kann ein Verwarnungsgeld fällig werden, wenn die Frist um mehr als zwei Monate überschritten ist.

Bei Pkw und Motorrädern gilt:

  • Zwei bis vier Monate: 15 Euro
  • Vier bis acht Monate: 25 Euro
  • Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Stand: November 2023 – Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org


Wir erinnern Sie an den Termin zur Hauptuntersuchung

Damit Sie die Frist nicht verpassen, empfehlen wir Ihnen den kostenlosen GTÜ-Erinnerungsservice. Melden Sie sich an und wir erinnern Sie gerne an Ihre nächste Untersuchung. Im Anschluss können Sie direkt einen Termin bei einer GTÜ-Partnerin oder einem GTÜ-Partner in Ihrer Nähe für Ihr Auto bzw. Kraftfahrzeug vereinbaren.


Wie lese ich die HU-Plakette?

Die Prüfplakette, die auf dem hinteren Kennzeichen angebracht ist, zeigt Ihnen, wann Sie das nächste Mal zur Hauptuntersuchung müssen. Darauf zu sehen ist der Monat und das Jahr, in dem die nächste HU erforderlich ist: Oben auf der 12-Uhr-Position steht der Monat, in der Mitte das Jahr der nächsten HU.

Welche Plakettenfarben gibt es?

Die Farbe der Plakette wechselt jedes Jahr und gibt ebenfalls Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit. Insgesamt gibt es sechs verschiedene Farben: Braun, Rosa, Grün, Orange, Blau und Gelb. Ihre Abfolge wiederholt sich nach sechs Jahren.

2024

2025

2026

2027

2028

2029


Kosten für die amtliche Dienstleistung „Hauptuntersuchung“

Die Preise für die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO hängen von mehreren Faktoren ab:

  • Welche Prüfart (Hauptuntersuchung mit oder ohne Untersuchung des Motor- und Abgasmanagements (UMA, Nachfolge der AU), Änderungsabnahmen usw.) möchten Sie? Ist vielleicht auch eine Kombination von Prüfungen gewünscht oder erforderlich (HU und Änderungsabnahme)?
  • Welches Fahrzeug (Pkw, Lkw, Motorrad, Anhänger mit oder ohne Bremse usw.) wollen Sie vorstellen?
  • Wie hoch ist die zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs?

Aufgrund dieser Parameter variieren die Kosten für die HU. Alle amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen wie die GTÜ müssen ihre Prüfentgelte der zuständigen Aufsichtsbehörde der Bundesländer melden und dürfen von diesen Entgelten nicht abweichen.

Weitere Informationen zu den Kosten bekommen Sie hier auf unserer Webseite oder in der Prüfstation. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch über unser Kontaktformular oder auch telefonisch unter: 05423-4398636.


Durchgefallen? So klappt es mit der Nachuntersuchung

Sollte Ihr Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht bestanden haben und keine Prüfplakette erhalten, dann beträgt die Frist für die Nachuntersuchung einen Monat. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie Ihr Fahrzeug erneut bei einer Untersuchungsstelle vorführen und alle Mängel beseitigt haben. Lassen Sie diesen Monat verstreichen, dann muss eine neue HU gemacht werden, inklusive der vollen Kosten für eine HU. Die Kosten für die Nachuntersuchung sind dagegen deutlich geringer.

Sie dürfen innerhalb dieses Monats auch mehrmals kommen, wenn Sie mehrere Mängel beheben müssen. Es ist aber sinnvoller, erst alle Mängel zu beheben und dann zur Nachprüfung zu erscheinen, sonst zahlen Sie jedes Mal für die erneute Nachprüfung.

Sollten Sie die Nachprüfung nicht wahrnehmen, müssen Sie sich im Klaren darüber sein, dass bei einer Polizeikontrolle das Überziehen der Frist mit einem Bußgeld geahndet werden kann.


Welche Arten von Mängeln gibt es im HU-Bericht?

Sollte die Prüfingenieurin bzw. der Prüfingenieur an Ihrem Fahrzeug Abweichungen und Mängel feststellen, dann werden diese auf der Vorderseite des HU-Berichts dokumentiert.

Folgende Befunde werden unterschieden: (einzelne Felder anklicken für weitere Informationen)

Ohne festgestellte Mängel

Ihr Fahrzeug weist „keine erkennbaren Mängel“ auf und befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Das Fahrzeug erhält von der Prüfingenieurin oder vom Prüfingenieur die Prüfplakette.

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Hinweise

Hinweise gelten nicht als Mängel. In den HU-Bericht können auch Hinweise an die Fahrzeughalterin bzw. den Fahrzeughalter auf sich abzeichnende Mängel durch Verschleiß, Korrosion oder andere Umstände aufgenommen werden.

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Geringer Mangel

Ihr Fahrzeug weist StVZO-relevante Mängel auf, bei denen eine zeitnahe Verkehrsgefährdung nicht zu erwarten ist. Die festgestellten Mängel müssen von der Fahrzeughalterin oder vom Fahrzeughalter bzw. der Fahrerin oder dem Fahrer dennoch unverzüglich und vollständig behoben werden.

Wenn die unverzügliche Mängelbeseitigung erwartet werden kann, so ist die Zuteilung einer Prüfplakette durch die Prüfingenieurin bzw. den Prüfingenieur ohne Nachprüfung möglich. Bei geringen Mängeln besteht kein Anspruch auf Zuteilung der Prüfplakette!

Beispiel: Eine von mehreren Kennzeichenleuchten leuchtet nicht.

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Erheblicher Mangel

Wenn Ihr Fahrzeug einen oder mehrere „erhebliche Mängel“ aufweist, darf die Prüfingenieurin bzw. der Prüfingenieur keine Prüfplakette zuteilen. Die festgestellten Mängel bedeuten, dass eine Verkehrsgefährdung zu erwarten ist. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller geringen und erheblichen Mängel ist deshalb zwingend erforderlich.

Beispiel: Die Bereifung hat eine zu geringe Profiltiefe, das heißt unter 1,6 mm bei Pkw.

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Gefährlicher Mangel

Wenn „erhebliche Mängel“ eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen, liegen „gefährliche Mängel“ vor. Dabei erfolgt zwar keine unmittelbare Untersagung des Betriebs des Fahrzeugs und keine Benachrichtigung der Zulassungsbehörde, aber eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller geringen, erheblichen und gefährlichen Mängel ist zwingend erforderlich.

Beispiel: Alle Bremsleuchten an einem Fahrzeug funktionieren nicht.

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Verkehrsunsicher

Wenn „gefährliche Mängel“ eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen, darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen betrieben werden. Die Prüfingenieurin bzw. der Prüfingenieur muss die vorhandene Prüfplakette entfernen und die Zulassungsstelle unverzüglich über den Fahrzeugzustand in Kenntnis setzen. Das Fahrzeug muss in die Fachwerkstatt transportiert werden. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist zwingend erforderlich.

Beispiel: Die Wirkung der Bremse ist nicht ausreichend und es besteht die Gefahr eines Bremsausfalls.

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GTÜ-Tipp

Um sicherzugehen, dass Sie die Hauptuntersuchung schon beim ersten Versuch bestehen, können Sie unsere HU-Checkliste Punkt für Punkt durchgehen.

Wenn Sie alle Fragen mit „Ja“ beantworten können, macht auch Ihr Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung eine gute Figur. Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie sich vorab an Ihre GTÜ-Prüfstelle oder an die Fachwerkstatt Ihres Vertrauens wenden.


Informationen zum HU-Bericht

(einzelne Felder anklicken für weitere Informationen)

Das Kleingedruckte auf Ihrem HU-Bericht der GTÜ

Haben Sie sich Ihren Bericht zur Hauptuntersuchung (HU-Bericht) schon mal genau angesehen?

Der HU-Bericht hat wichtige Funktionen und Inhalte, an die auch Rechte und Pflichten für Sie als Fahrzeughalterin bzw. -halter geknüpft sind. In Teilen und in sehr gekürzter Form können Sie diese auf der Rückseite des HU-Berichts nachlesen. Hier möchten wir Ihnen dieses Kleingedruckte ausführlich erläutern.

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Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig

Unsere Datenschutzinformation zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Fahrzeuguntersuchung finden Sie unter Datenschutzinformation für Fahrzeughalterinnen und -halter.

Wir verarbeiten außerdem im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobene Fahrzeugdaten in anonymisierter und zusammengeführter Form für statistische Zwecke, insbesondere für Mängelstatistiken.

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Der Untersuchungsbericht (UB)

Das Papier in Dokumentenqualität wird ausschließlich für die Dokumentation von amtlichen Fahrzeuguntersuchungen verwendet und ist mit fälschungserschwerenden Merkmalen versehen.

Von Ihrer GTÜ-Prüfingenieurin bzw. Ihrem GTÜ-Prüfingenieur erhalten Sie nach jeder Fahrzeuguntersuchung einen HU-Untersuchungsbericht. Achten Sie beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs darauf, dass Ihnen von der Verkäuferin bzw. vom Verkäufer insbesondere der aktuelle HU-Bericht ausgehändigt wird.

Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Untersuchungsbericht gefälscht ist, wenden Sie sich bitte umgehend an unseren Qualitätsservice unter Tel.: 0711-97676-571.

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Ist Ihnen Ihr Untersuchungsbericht abhandengekommen?

Sofern Ihr Fahrzeug von der GTÜ untersucht wurde, kann jederzeit ein Nachdruck des HU-Berichts für Sie angefertigt werden. Wenden Sie sich hierzu an unsere GTÜ-Prüfstelle-Versmold oder an die GTÜ-Zentrale unter Tel.: 0711-97676-571.

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Aufbewahrungspflicht

Bewahren Sie den Untersuchungsbericht bitte sorgfältig zu Hause auf, damit Sie ihn nach Verkehrskontrollen oder bei der Wiederzulassung des Fahrzeugs griffbereit haben.

Führen Sie aus Sicherheitsgründen nur eine Kopie des HU-Berichts mit sich. Je nach Situation kann das bei einer Kontrolle bereits ausreichen. Wenn nicht, müssen Sie das Original bei der Polizeidienststelle nachreichen. Das ist zwar mit einem erhöhten Aufwand für Sie verbunden, hat aber den Vorteil, dass Sie das Original an einem sicheren Ort aufbewahren können.

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