GASANLAGENPRÜFUNG UND CAMPINGGASPRÜFUNG
Gasanlagenprüfung für den Fahrzeugantrieb und Campinggasprüfung
Unsere Prüfingenieure führen bei gasbetriebenen Fahrzeugen die wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP), Gassystemeinbauprüfungen (GSP) und Gasanlagenprüfungen (GAP) durch.
Viele unserer Prüfingenieure können zudem Prüfungen von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen nach DIN EN 1949 und DVGW G 607 durchführen.
Wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP)
Bei einem Fahrzeug mit Gasantrieb werden bei der Hauptuntersuchung auch Funktion und Dichtheit der Gasanlage überprüft. Dabei kommen Gasdetektoren bzw. Lecksuchsprays bei Gasleitungen zum Einsatz.
Wurde in den vorangegangenen 12 Monaten eine Gassystemeinbauprüfung (GSP) oder nach umfangreicher Reparatur an der Gasanlage eine Gasanlagenprüfung (GAP) durchgeführt und liegt die dazugehörige Bescheinigung der Gasanlagenprüfung (GSP bzw. GAP) vor, so entfällt dieser Untersuchungspunkt bei der Hauptuntersuchung, da hier die GSP/GAP als GWP anerkannt wird.